Wer ein Auto für den Strassenverkehr zulassen will, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist in Deutschland Pflicht, übrigens gilt das auch für die meisten anderen Europäischen Ländern. Die Kfz Versicherung kommt zum Zuge bei Schäden, die einem anderen beispielsweise durch einen Unfall zugefügt werden. Dann haftet nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter eines Fahrzeuges. Sogar in jenem Fall, in dem ihn keine Schuld am Unfall trifft. So kann sich der Gesetzgeber sicher sein, dass ein Verkehrsopfer seine Ansprüche durchsetzen kann und diese nicht bei grossen Schadensfällen an den finanziellen Grenzen des Schuldigen enden. Da eine solche Haftpflichtversicherung obligatorisch ist und sogar ein Erfordernis ist, um ein Fahrzeug überhaupt im Strassenverkehr zuzulassen, sind die Versicherungen im Gegenzug angehalten, einen Antrag auf eine solche Versicherung gut zu heissen. Nur in ganz bestimmten Fällen ist es ihnen gestattet, einen solchen Antrag abzulehnen.
Die Versicherung erfasst verschiedene Arten von Schäden. Die wichtigsten sind Personenschäden (bis zu 7,5 Millionen Euro je Schadensfall), wie zum Beispiel Heilungskosten, Vermögensschäden, sowie Sachschäden. In der Regel sind das Reparaturkosten. Die Versicherung schützt allerdings nicht den betroffenen Lenker.
Die Höhe der Versicherungsprämie berechnet sich aufgrund von verschiedenen Faktoren. Zum einen vom Fahrzeug an sich. Weiter entscheidend ist die Regionalklasse. Also jener Ort, wo das Auto zugelassen wird. Die Versicherer stützen sich dabei auf Statistiken, welche über die Schadenhäufigkeit in einem bestimmten Gebiet Aufschluss geben. Ausserdem existieren ganz unterschiedliche Rabattsysteme, mit denen die Versicherer den Kunden Rabatte gewähren. Zum Beispiel bekommt eine tiefere Prämie, wer Fahrausweis schon lange hat möglichst nie einen Unfall hatte. Im Gegensatz dazu steigen die Prämien, wenn es mehrmals zu Schadensfällen kommt. Wie alt das Auto ist kann ebenso eine Rolle spielen wie die jährliche Fahrleistung. Die Versicherungsgesellschaft kann ein solches Beitragsmodell weitgehend selbst gestalten. Deshalb kann es unter Umständen schwierig sein, die einzelnen Angebote untereinander zu vergleichen.
In der Regel wird ein Fahrzeug auf jene Person in einem Haushalt zugelassen, welches den Führerschein schon am längsten besitzt. Bei unerfahrenen und jungen Haltern sind die Prämien am höchsten. Der Versicherer ist einem Opfer grundsätzlich immer zur Leistung verpflichtet. Sogar dann, wenn der Versicherte grob fahrlässig gehandelt hat. Und auch bei Trunkenheit ist die Versicherung zur Leistung verpflichtet. Dann aber kann sie auf den Versicherten zurückgreifen. Das Gleiche gilt, wenn der Versicherte der Versicherung inkorrekte Angaben liefert, oder die Prämien nicht bezahlt. Hier kann die Versicherung ihren Versicherten nicht nur mit einem Prämienzuschlag bestrafen, sondern sogar den Versicherungsvertrag ausserordentlich auflösen. Der Versicherte seinerseits kann einen Vertrag beendigen, wenn er z.B. sein Fahrzeug veräussert oder stillegt. Zudem besteht ein ausserordentliches Recht zur Vertragsauflösung, wenn die Beiträge heraufgesetzt werden und weiter auch im einzelnen Schadensfall.
Wird der Vertrag aufgelöst oder ist die ordentliche Laufzeit zu Ende, so gilt die sogenannte Nachhaftung. Das heisst, dass ein Versicherungsunterhmen selbst bei Beendigung des Vertrages weiterhin für einen weiteren Monat haftbar ist.